Sinsheim ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs, etwa 22 Kilometer südöstlich von Heidelberg beziehungsweise 28 Kilometer nordwestlich von Heilbronn, an der Elsenz. Mit den Gemeinden Angelbachtal und Zuzenhausen hat die Stadt Sinsheim eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Sie ist nach Weinheim die zweitgrößte Stadt des Rhein-Neckar-Kreises und ein Mittelzentrum in der Metropolregion Rhein-Neckar
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
35.707 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74889
Vorwahlen
072601, 072612, 072653, 072664, 072685
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adersbach, Birkenauerhof, Frankenhof, Hasselbach, ImmelhäuserHof, Oberbiegelhof, Walkmhle, Adersbach, Birkenauerhof, Frankenhof, Hasselbach, ImmelhäuserHof, Oberbiegelhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadt Sinsheim
Hauptstraße 21
74889 Sinsheim
2. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kirchstraße 5
69168 Wiesloch
3. Gewerbeamt Sinsheim
Hauptstraße 21
74889 Sinsheim
Gemeinde Sinsheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.