Sonthofen ist die Kreisstadt des schwäbischen Landkreises Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
21.589 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87527
Vorwahl
08321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghofen, Bettenried, Binswangen, Breiten, Hofen, Httenberg, Imberg, Margarethen, Rieden, Schweineberg, Sigishofen, Sonthofen, Staig, Tannach, Tiefenbach, Tiefenberg, Unterried, Walten, Westerhofen, Winkel, Berghofen, Bettenried, Binswangen, Breiten, Hofen, Hüttenberg, Imberg, Margarethen, Rieden, Schweineberg, Sigishofen, Staig, Tannach, Tiefenbach, Tiefenberg, Unterried, Walten, Westerhofen, Winkel
Adressen:
1. Stadt Sonthofen
Oberstdorfer Straße 25
87527 Sonthofen
2. Landratsamt Oberallgäu
Grüntenstraße 1
87527 Sonthofen
3. Polizeistation Sonthofen
Bahnhofstraße 4
87527 Sonthofen
Gemeinde Sonthofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.