Sonthofen ist die Kreisstadt des schwäbischen Landkreises Oberallgäu in Bayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
21.589 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87527
Vorwahl
08321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghofen, Bettenried, Binswangen, Breiten, Hofen, Httenberg, Imberg, Margarethen, Rieden, Schweineberg, Sigishofen, Sonthofen, Staig, Tannach, Tiefenbach, Tiefenberg, Unterried, Walten, Westerhofen, Winkel, Berghofen, Bettenried, Binswangen, Breiten, Hofen, Hüttenberg, Imberg, Margarethen, Rieden, Schweineberg, Sigishofen, Staig, Tannach, Tiefenbach, Tiefenberg, Unterried, Walten, Westerhofen, Winkel
Adressen:
1. Stadt Sonthofen
Oberstdorfer Straße 25
87527 Sonthofen
2. Landratsamt Oberallgäu
Grüntenstraße 1
87527 Sonthofen
3. Polizeistation Sonthofen
Bahnhofstraße 4
87527 Sonthofen
Gemeinde Sonthofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.