Springe ist eine Stadt und eine selbständige Gemeinde mit rund 30.000 Einwohnern in der Region Hannover.
Bundesland
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
29.897 (15. Jan. 2020)Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Noch nicht auf Metavorlage umgestellt
Postleitzahl
31832
Vorwahlen
05041, 05044, 05045
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund, AmFahrenbrink, Dahle, Deisterpforte, Kaiserrampe, Köllnischfeld, Sophienhöhe, Webelsgrund
Adressen:
1. Stadtverwaltung Springe
Am Markt 1
31832 Springe
2. Einwohnermeldeamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe
3. Ordnungsamt Springe
Am Markt 1
31832 Springe
Gemeinde Springe – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.