Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 St. Georgen im Schwarzwald

Georgen im Schwarzwald ist eine Stadt im südlichen Schwarzwald in Baden-Württemberg. Ihr Ursprung geht auf ein Benediktinerkloster zurück
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einwohner
12.998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
78112
Vorwahlen
07724, 07725
Adresse der Stadtverwaltung
Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen
Hauptstraße 9, 78112 St. Georgen 78112 Baden-Württemberg DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald
Hauptstraße 18
78112 St. Georgen im Schwarzwald

2. Finanzamt St. Georgen
Am Stadion 1
78112 St. Georgen im Schwarzwald

3. Ordnungsamt St. Georgen
Hauptstraße 18
78112 St. Georgen im Schwarzwald
Gemeinde St. Georgen im Schwarzwald – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.