Stadtallendorf ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf 18 Kilometer östlich von Marburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
21.121 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35260
Vorwahlen
06425 (Wolferode), 06428 (Erksdorf, Hatzbach), 06429 (Niederklein, Schweinsberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Struthmhle, Struthmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtallendorf, Markt 1, 35260 Stadtallendorf
2. Bürgeramt Stadtallendorf, Markt 1, 35260 Stadtallendorf
3. Ordnungsamt Stadtallendorf, Markt 1, 35260 Stadtallendorf
Gemeinde Stadtallendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.