Stadtallendorf ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf 18 Kilometer östlich von Marburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
21.121 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35260
Vorwahlen
06425 (Wolferode), 06428 (Erksdorf, Hatzbach), 06429 (Niederklein, Schweinsberg)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Struthmhle, Struthmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtallendorf, Markt 1, 35260 Stadtallendorf
2. Bürgeramt Stadtallendorf, Markt 1, 35260 Stadtallendorf
3. Ordnungsamt Stadtallendorf, Markt 1, 35260 Stadtallendorf
Gemeinde Stadtallendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.