Surwold ist eine Gemeinde im äußersten Norden des Landkreises Emsland im westlichen Niedersachsen (Deutschland)
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Emsland
Einwohner
4280 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26903
Vorwahl
04965
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Surwold
Hauptstraße 26
49762 Surwold
2. Einwohnermeldeamt Surwold
Hauptstraße 26
49762 Surwold
3. Ordnungsamt Surwold
Hauptstraße 26
49762 Surwold
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Straßen in Surwold:
Ahornweg,
Akazienweg,
Alte Schulstr.,
Am Busch,
Am Hafen,
Am Kiefernkamp,
Am Küstenkanal,
Am Sandberg,
Am Tief,
Am Vosspand,
Am Wattberg,
Bergstr.,
Birkenweg,
Bohlenweg,
Börger Str.,
Buchenweg,
Burgstr.,
Dachsweg,
Dahlienstr.,
Denkmalsweg,
Eibenweg,
Erlenweg,
Eschenweg,
Esterweger Str.,
Feldstr.,
Fichtenweg,
Fliederweg,
Flugplatzstr.,
Fuchsweg,
Gartenstr.,
Gewerbegebiet Querkanal,
Ginsterweg,
Hasenpadd,
Hauptstr.,
Heideweg,
Heuweg,
Im Eichengrund,
Im Timpen,
Im Winkel,
Industriestr.,
Kanalplaatzen,
Kastanienweg,
Kirchstr.,
Kirchweg,
Kolpingstr.,
Kreuzallee,
Lerchenweg,
Lindenstr.,
Marderweg,
Musebergweg,
Nelkenstr.,
Neubörger Str.,
Neubörgerstr.,
Papenburger Str.,
Pappelweg,
Pastorenweg,
Querkanal,
Ringstr.,
Rosenstr.,
Rotdornweg,
Schleusenstr.,
Schulstr.,
Schützenweg,
Tannenweg,
Tongrubenweg,
Tulpenstr.,
Ulmenstr.,
Wachtelweg,
Waldstr.,
Weideweg,
Wieselweg,
Wollbrouk,
Wulfentange,
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1
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.