Swisttal ist eine deutsche Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im äußersten Süden von Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53913
Vorwahlen
02254 (Dünstekoven, Heimerzheim), 02226 (Buschhoven, Morenhoven, Miel), 02255 (Essig, Ludendorf, Odendorf, Ollheim), 02251 (Straßfeld)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal
2. Bürgeramt Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal
3. Bauamt Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.