Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Swisttal

Swisttal ist eine deutsche Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im äußersten Süden von Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53913
Vorwahlen
02254 (Dünstekoven, Heimerzheim), 02226 (Buschhoven, Morenhoven, Miel), 02255 (Essig, Ludendorf, Odendorf, Ollheim), 02251 (Straßfeld)
Adresse der Gemeinde
Rathausstraße 115, 53913 Swisttal
Rathausstraße 115, 53913 Swisttal 53913 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal

2. Bürgeramt Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal

3. Bauamt Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal
Gemeinde Swisttal – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.