Swisttal ist eine deutsche Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im äußersten Süden von Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.527 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53913
Vorwahlen
02254 (Dünstekoven, Heimerzheim), 02226 (Buschhoven, Morenhoven, Miel), 02255 (Essig, Ludendorf, Odendorf, Ollheim), 02251 (Straßfeld)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal
2. Bürgeramt Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal
3. Bauamt Swisttal
Rathausstraße 1
53913 Swisttal
Gemeinde Swisttal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.