Die Stadt ist Sitz des Amtes Mecklenburgische Schweiz, dem 15 Gemeinden angehören, selbst aber amtsfrei. Zwischen 1952 und 1994 war Teterow Kreisstadt des gleichnamigen Kreises
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Einwohner
8310 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17166
Vorwahl
03996
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Teterow, Am Markt 1, 17166 Teterow
2. Landkreis Rostock, Am Bülowplatz 1, 18273 Güstrow
3. Agentur für Arbeit Güstrow, Am Bülowplatz 1, 18273 Güstrow
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
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Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.