Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Thallichtenberg

Sie gehört der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan an und liegt im Kuseler Musikantenland in der Westpfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
530 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66871
Vorwahl
06381
Adresse der Verbandsverwaltung
Marktplatz 1, 66869 Kusel
Marktplatz 1, 66869 Kusel 66871 Thallichtenberg Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Burglichtenberg, Burglichtenberg
Adressen:
1. Gemeinde Thallichtenberg
Hauptstraße 1
66578 Thallichtenberg

2. Ordnungsamt Thallichtenberg
Marktstraße 2
66578 Thallichtenberg

3. Kreisverwaltung Kusel
Wiesenstraße 2
66869 Kusel
Gemeinde Thallichtenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 16:00
  • Dienstag: 09:00 - 16:00
  • Mittwoch: 09:00 - 16:00
  • Donnerstag: 09:00 - 16:00
  • Freitag: 09:00 - 16:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Thallichtenberg online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Thallichtenberg online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.