Theilheim ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Würzburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
2402 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97288
Vorwahl
09303
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dächheim, Dächheim
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Theilheim, Hauptstraße 43, 97240 Theilheim
2. Ordnungsamt Theilheim, Hauptstraße 43, 97240 Theilheim
3. Finanzamt Würzburg, Gärtnereistraße 11, 97080 Würzburg
Öffnungszeiten
Montag: 07:15 - 16:00
Dienstag: 07:15 - 16:00
Mittwoch: 07:15 - 16:00
Donnerstag: 07:15 - 16:00
Freitag: 07:15 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.