Einwohner
                                
                                
3825 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
36469, 36460 (Dönges, Weißendiez)                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03695, 036963 (Dönges)                                
                         
                    
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
                            
                                Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
 - Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
 - Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
 - Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
 
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
 - Schnellere Realisierung von Projekten
 - Kosteneinsparung für die Gemeinde
 
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
 
                             
                         
                        
                            Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
                            
                                "Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
 - Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
 - Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
 - Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
 - Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
 
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.