Traben-Trarbach ist eine Stadt an der Mittelmosel im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde
Bundesland
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
5591 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56841
Vorwahl
06541
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BadWildstein, CorvaierWäldchen, Dollschied, Gonzlay, Gräffsmhle, Litzig, Rißbach, BadWildstein, CorvaierWäldchen, Dollschied, Gonzlay, Gräffsmühle, Litzig, Rißbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Traben-Trarbach
Brückenstraße 1
56841 Traben-Trarbach
2. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Am Markt 1
56841 Traben-Trarbach
3. Bürgerbüro Traben-Trarbach
Untere Burgruine 17
56841 Traben-Trarbach
Gemeinde Traben-Trarbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.