Traben-Trarbach ist eine Stadt an der Mittelmosel im Landkreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
5591 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56841
Vorwahl
06541
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BadWildstein, CorvaierWäldchen, Dollschied, Gonzlay, Gräffsmhle, Litzig, Rißbach, BadWildstein, CorvaierWäldchen, Dollschied, Gonzlay, Gräffsmühle, Litzig, Rißbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Traben-Trarbach
Brückenstraße 1
56841 Traben-Trarbach
2. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Am Markt 1
56841 Traben-Trarbach
3. Bürgerbüro Traben-Trarbach
Untere Burgruine 17
56841 Traben-Trarbach
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.