Trautskirchen ist eine Gemeinde im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
1315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90619
Vorwahl
09107
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Binsmhle, Buch, Dagenbach, Einersdorf, Fröschendorf, Hechelbach, Hörhof, Hohenroth, Limbach, Schußbach, Steinbach, Stöckach, Unteraltenbernheim, Wimmelbach, Binsmühle, Buch, Dagenbach, Einersdorf, Fröschendorf, Hechelbach, Hörhof, Hohenroth, Limbach, Schußbach, Steinbach, Stöckach, Unteraltenbernheim, Wimmelbach
Adressen:
1. Gemeinde Trautskirchen, Hauptstraße 1, 91580 Trautskirchen
2. Landratsamt Ansbach, Schlossplatz 1, 91522 Ansbach
3. Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch, Marktplatz 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Gemeinde Trautskirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.