Trautskirchen ist eine Gemeinde im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim in Mittelfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
1315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90619
Vorwahl
09107
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Binsmhle, Buch, Dagenbach, Einersdorf, Fröschendorf, Hechelbach, Hörhof, Hohenroth, Limbach, Schußbach, Steinbach, Stöckach, Unteraltenbernheim, Wimmelbach, Binsmühle, Buch, Dagenbach, Einersdorf, Fröschendorf, Hechelbach, Hörhof, Hohenroth, Limbach, Schußbach, Steinbach, Stöckach, Unteraltenbernheim, Wimmelbach
Adressen:
1. Gemeinde Trautskirchen, Hauptstraße 1, 91580 Trautskirchen
2. Landratsamt Ansbach, Schlossplatz 1, 91522 Ansbach
3. Stadtverwaltung Neustadt a.d.Aisch, Marktplatz 1, 91413 Neustadt a.d.Aisch
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.