Treffelstein ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Tiefenbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
965 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93492
Vorwahl
09673
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Altenried, Birkhof, Braunmhle, Edlmhl, Frstenhof, Kleeberg, Kritzenthal, Lintlhammer, Mausthurm, Sägmhle, Schladerlmhle, Altenried, Birkhof, Braunmühle, Edlmühl, Fürstenhof, Kleeberg, Kritzenthal, Lintlhammer, Mausthurm, Sägmühle, Schladerlmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Treffelstein
Hauptstraße 12
93471 Treffelstein
2. Finanzamt Cham
Bahnhofstraße 10
93413 Cham
3. Landratsamt Cham
Residenzstraße 8
93413 Cham
Gemeinde Treffelstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.