Treffurt ist eine Stadt im Wartburgkreis in Thüringen. Überragt wird die Stadt von der Burg Normannstein, die ihr weithin sichtbares Wahrzeichen ist. Sie liegt im Tal der Werra im äußersten Westen des Bundeslandes, unmittelbar an der Grenze zu Hessen
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
5874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99830
Vorwahlen
036923, 036926 (Schnellmannshausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
2. Einwohnermeldeamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
3. Ordnungsamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
Gemeinde Treffurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.