Sie liegt im Tal der Werra im äußersten Westen des Bundeslandes, unmittelbar an der Grenze zu Hessen. Überragt wird die Stadt von der Burg Normannstein, die ihr weithin sichtbares Wahrzeichen ist. Bekannt ist Treffurt für seinen historischen Altstadtkern mit vielen restaurierten Fachwerkbauten, darunter befindet sich mit dem Rathaus auch eines der bedeutendsten Fachwerkgebäude Thüringens
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
5874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99830
Vorwahlen
036923, 036926 (Schnellmannshausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
2. Einwohnermeldeamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
3. Ordnungsamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
Gemeinde Treffurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.