Überragt wird die Stadt von der Burg Normannstein, die ihr weithin sichtbares Wahrzeichen ist. Bekannt ist Treffurt für seinen historischen Altstadtkern mit vielen restaurierten Fachwerkbauten, darunter befindet sich mit dem Rathaus auch eines der bedeutendsten Fachwerkgebäude Thüringens. Überragt wird die Stadt von der Burg Normannstein, die ihr weithin sichtbares Wahrzeichen ist
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
5874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99830
Vorwahlen
036923, 036926 (Schnellmannshausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
2. Einwohnermeldeamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
3. Ordnungsamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
Gemeinde Treffurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.