Bekannt ist Treffurt für seinen historischen Altstadtkern mit vielen restaurierten Fachwerkbauten, darunter befindet sich mit dem Rathaus auch eines der bedeutendsten Fachwerkgebäude Thüringens. Treffurt ist eine Stadt im Wartburgkreis in Thüringen. Sie liegt im Tal der Werra im äußersten Westen des Bundeslandes, unmittelbar an der Grenze zu Hessen
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
5874 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99830
Vorwahlen
036923, 036926 (Schnellmannshausen)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
2. Einwohnermeldeamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
3. Ordnungsamt Treffurt, Hauptstraße 1, 99830 Treffurt
Gemeinde Treffurt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.