Trierweiler (luxemburgisch Tréierwëller) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
3814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54311
Vorwahl
0651
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Trierweiler
Hauptstraße 1
54311 Trierweiler
2. Verbandsgemeinde Trier-Land
Am Schloß 1
54311 Trierweiler
3. Finanzamt Trier
Am Alten Postplatz 1
54290 Trier
Gemeinde Trierweiler – Öffnungszeiten
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FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.