Unterbreizbach ist eine Gemeinde im Wartburgkreis in Thüringen.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Wartburgkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3321 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
36414                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
036962                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Einwohnermeldeamt Unterbreizbach  
   Hauptstraße 1  
   36414 Unterbreizbach  
2. Ordnungsamt Unterbreizbach  
   Hauptstraße 1  
   36414 Unterbreizbach  
3. Grundstücksamt Unterbreizbach  
   Hauptstraße 1  
   36414 Unterbreizbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Unterbreizbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:30 - 12:00
    13:30 - 15:00
 
                                - Mittwoch: 08:30 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:30 - 12:00
    13:30 - 15:00
 
                                - Freitag: 08:30 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                             
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
 - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
 - Beratung in den zuständigen Ausschüssen
 - Beschlussfassung durch den Gemeinderat
 
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.