Uslar ist eine deutsche Kleinstadt und Mittelzentrum am südwestlichen Rand des Sollings im niedersächsischen Landkreis Northeim
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Einwohner
14.062 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37170
Vorwahlen
05571, 05573, 05506, 05574
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Donnershagen, Eschershausen, Knobben, Lindenhof, Meinte, Reitliehausen, Vahle, AnbauvordemHennekenberge, Donnershagen, Eschershausen, Knobben, Lindenhof, Meinte, Reitliehausen, SollingerOberhütte, SollingerUnterhütte, Vahle
Adressen:
1. Stadt Uslar
Bürgermeister-Müller-Straße 1
37170 Uslar
2. Finanzamt Northeim
Willy-Brandt-Ring 19
37154 Northeim
3. Landkreis Northeim
Körnerstraße 6
37154 Northeim
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.