Uslar ist eine deutsche Kleinstadt und Mittelzentrum am südwestlichen Rand des Sollings im niedersächsischen Landkreis Northeim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.062 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37170
Vorwahlen
05571, 05573, 05506, 05574
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Donnershagen, Eschershausen, Knobben, Lindenhof, Meinte, Reitliehausen, Vahle, AnbauvordemHennekenberge, Donnershagen, Eschershausen, Knobben, Lindenhof, Meinte, Reitliehausen, SollingerOberhütte, SollingerUnterhütte, Vahle
Adressen:
1. Stadt Uslar
Bürgermeister-Müller-Straße 1
37170 Uslar
2. Finanzamt Northeim
Willy-Brandt-Ring 19
37154 Northeim
3. Landkreis Northeim
Körnerstraße 6
37154 Northeim
Gemeinde Uslar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.