Uttenreuth ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Erlangen-Höchstadt und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, zu der auch die Gemeinden Buckenhof, Spardorf und Marloffstein gehören
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
5046 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91080
Vorwahl
09131
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Atzelsberg, Rathsberg, Rosenbach, Weiher, Wellucken, Atzelsberg, Rathsberg, Rosenbach, Weiher, Wellucken
Adressen:
1. Gemeinde Uttenreuth, Hauptstraße 21, 91080 Uttenreuth
2. Landkreis Erlangen-Höchstadt, Bauernstraße 1, 91052 Erlangen
3. Einwohnermeldeamt Uttenreuth, Hauptstraße 21, 91080 Uttenreuth
Gemeinde Uttenreuth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.