Nach der Eingliederung Oberschöllenbachs in den Markt Eschenau und Frohnhofs in die Gemeinde Forth kam es am 1. Der Markt Eckental liegt in Mittelfranken im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Die neue Großgemeinde ist aus den früheren Gemeinden Benzendorf, Eckenhaid, Eschenau mit Oberschöllenbach, Forth mit Frohnhof, Herpersdorf und Unterschöllenbach entstanden
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
14.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90542
Vorwahlen
09126, 09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brand, Brand
Gemeinde Eckental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Eckental hat einen Bebauungsplan für die Erweiterung von Wohnbauflächen nördlich der Dr.-Rolf-Filler-Straße und westlich der Kreisstraße ERH 9 aufgestellt. Dieser Plan zielt auf die Sicherung von Bauflächen für private Wohngebäude und die Errichtung einer Seniorenwohn- und -pflegeeinrichtung. Der Plan wurde im Juli 2024 beschlossen und umfasst Maßnahmen zur Innenentwicklung, um den Nachfragebedarf an Bauland zu mildern und die lokale Wirtschaft zu stärken. Es sind umweltbezogene Gutachten und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.