Die neue Großgemeinde ist aus den früheren Gemeinden Benzendorf, Eckenhaid, Eschenau mit Oberschöllenbach, Forth mit Frohnhof, Herpersdorf und Unterschöllenbach entstanden. Juli 1972 zur Gemeindefusion. Der Markt Eckental liegt in Mittelfranken im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Erlangen-Höchstadt
Einwohner
14.642 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
90542
Vorwahlen
09126, 09192
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Brand, Brand
Gemeinde Eckental – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Markt Eckental hat einen Bebauungsplan für die Erweiterung von Wohnbauflächen nördlich der Dr.-Rolf-Filler-Straße und westlich der Kreisstraße ERH 9 aufgestellt. Dieser Plan zielt auf die Sicherung von Bauflächen für private Wohngebäude und die Errichtung einer Seniorenwohn- und -pflegeeinrichtung. Der Plan wurde im Juli 2024 beschlossen und umfasst Maßnahmen zur Innenentwicklung, um den Nachfragebedarf an Bauland zu mildern und die lokale Wirtschaft zu stärken. Es sind umweltbezogene Gutachten und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.