Veldenz ist eine rheinland-pfälzische Ortsgemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich und früherer Hauptsitz der gleichnamigen Grafschaft, eines ehemals bedeutenden Fürstentums, dem 120 Dörfer und Städte im heutigen Rheinland-Pfalz und im nördlichen Elsass und Lothringen angehörten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Bernkastel-Wittlich
Einwohner
950 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54472
Vorwahl
06534
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Thalveldenz, Thalveldenz
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Veldenz, Bahnhofstraße 10, 54427 Veldenz
2. Ordnungsamt Veldenz, Am Markt 1, 54427 Veldenz
3. Finanzamt Bernkastel-Wittlich, An der B50, 54470 Bernkastel-Kues
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.