Der Zusatz „Aller“ hat sich zu einer Zeit eingebürgert, in der im deutschsprachigen Raum für die französische Stadt Verdun ebenfalls der Name „Verden“ gebräuchlich war. Die Stadt liegt in der Mittelweserregion an der Aller unmittelbar vor deren Mündung in die Weser. Der Stadtname stammt von „Furt“ oder „Fähre“
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
27.782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27283
Vorwahlen
04231, 04230 (Walle), 04235 (Langwedel)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Verden (Aller)
Rathausplatz 1
27283 Verden (Aller)
2. Landkreis Verden
Büro der Landrätin
Am Gärtnerplatz 1
27283 Verden (Aller)
3. Agentur für Arbeit Verden
Mühlenstraße 2
27283 Verden (Aller)
Gemeinde Verden (Aller) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.