Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Verden (Aller)

Verden (Aller) [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfeːɐ̯dn̩] (Plattdeutsch Veern) ist die Kreisstadt des Landkreises Verden in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde. Der Stadtname stammt von „Furt“ oder „Fähre“. Sie trägt als Zentrum der Pferdezucht und des Pferdesports den Beinamen Reiterstadt
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
27.782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27283
Vorwahlen
04231, 04230 (Walle), 04235 (Langwedel)
Adresse der Stadtverwaltung
Große Straße 40, 27283 Verden (Aller)
Große Straße 40, 27283 Verden (Aller) 27283 Niedersachsen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Verden (Aller)
Rathausplatz 1
27283 Verden (Aller)

2. Landkreis Verden
Büro der Landrätin
Am Gärtnerplatz 1
27283 Verden (Aller)

3. Agentur für Arbeit Verden
Mühlenstraße 2
27283 Verden (Aller)
Gemeinde Verden (Aller) – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.