Verden (Aller) [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfeːɐ̯dn̩] (Plattdeutsch Veern) ist die Kreisstadt des Landkreises Verden in Niedersachsen und eine selbständige Gemeinde. Der Zusatz „Aller“ hat sich zu einer Zeit eingebürgert, in der im deutschsprachigen Raum für die französische Stadt Verdun ebenfalls der Name „Verden“ gebräuchlich war. Die Stadt liegt in der Mittelweserregion an der Aller unmittelbar vor deren Mündung in die Weser
Bundesland
Landkreis
Verden
Einwohner
27.782 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27283
Vorwahlen
04231, 04230 (Walle), 04235 (Langwedel)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Verden (Aller)
Rathausplatz 1
27283 Verden (Aller)
2. Landkreis Verden
Büro der Landrätin
Am Gärtnerplatz 1
27283 Verden (Aller)
3. Agentur für Arbeit Verden
Mühlenstraße 2
27283 Verden (Aller)
Gemeinde Verden (Aller) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.