Sie erhielt ihren Namen vom Fluss Große Vils, der sie durchfließt
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84137
Vorwahl
08741
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achldorf, Aichberg, Baumgarten, Berg,GemGaindorf, Brandhof, Buch, Dasching, Derndlmhl, Dornau, Eckweg, Eibelswimm, Eiselsberg, Falkenberg, Feldkirchen, Frauenau, Frauenhaarbach, Frauensattling, Gaindorf, Geiselsdorf, Geratspoint, Germ, Giersdorf, Giglberg, Goldbrunn, Großmaulberg, Großrauchenstein, Großscherneck, Grub, Grundlhub, Gnzenhub, Haidberg, Hanglberg, Hartlsöd, Haubenberg, Hermannsöd, Herrnfelden, Hinterwimm, Hippenstall, Höfengrub, Hölzlgrub
Adressen:
1. Stadt Vilsbiburg
Stadtplatz 1
84137 Vilsbiburg
2. Landratsamt Landshut
Fichtingerstraße 1
84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut
Dammstraße 1
84034 Landshut
Gemeinde Vilsbiburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.