Vilsbiburg (kurz: Biburg) ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Landshut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
12.325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84137
Vorwahl
08741
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Achldorf, Aichberg, Baumgarten, Berg,GemGaindorf, Brandhof, Buch, Dasching, Derndlmhl, Dornau, Eckweg, Eibelswimm, Eiselsberg, Falkenberg, Feldkirchen, Frauenau, Frauenhaarbach, Frauensattling, Gaindorf, Geiselsdorf, Geratspoint, Germ, Giersdorf, Giglberg, Goldbrunn, Großmaulberg, Großrauchenstein, Großscherneck, Grub, Grundlhub, Gnzenhub, Haidberg, Hanglberg, Hartlsöd, Haubenberg, Hermannsöd, Herrnfelden, Hinterwimm, Hippenstall, Höfengrub, Hölzlgrub
Adressen:
1. Stadt Vilsbiburg
Stadtplatz 1
84137 Vilsbiburg
2. Landratsamt Landshut
Fichtingerstraße 1
84034 Landshut
3. Finanzamt Landshut
Dammstraße 1
84034 Landshut
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung