Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Vöhl

Vöhl ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Waldeck-Frankenberg
Einwohner
5454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34516
Vorwahlen
05635, 05631 (Dorfitter, Obernburg), 06454 (Ederbringhausen, Niederorke, Oberorke)
Adresse der Gemeinde
Schlossstraße 1, 34516 Vöhl
Schlossstraße 1, 34516 Vöhl 34516 Hessen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Vöhl
Hauptstraße 14
34516 Vöhl

2. Rathaus Vöhl
An den Eichen 1
34516 Vöhl

3. Ordnungsamt Vöhl
Hauptstraße 14
34516 Vöhl
Gemeinde Vöhl – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 15:30
  • Dienstag: 08:30 - 15:30
  • Mittwoch: 08:30 - 15:30
  • Donnerstag: 08:30 - 15:30
  • Freitag: 08:30 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.