Sie besteht aus den Dörfern Kleinwaabs (dä: Vabs), Großwaabs (Store Vabs) und Langholz (Langholt) und schließt die Siedlungen und Höfe Aschenberg (Askbjerg), Booknis (Bøgenæs oder Bognæs), Hökholz (Høgholt), Hülsenhain (Hylsenhain), Karlsminde, Lehmberg (Lemberg), Ludwigsburg (Ludvigsborg bzw
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
1431 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24369
Vorwahlen
04352, 04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Waabs, Hauptstraße 1, 24369 Waabs
2. Amtsverwaltung Waabs, Dorfstraße 10, 24369 Waabs
3. Einwohnermeldeamt Waabs, Schulstraße 5, 24369 Waabs
Gemeinde Waabs – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.