Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wadgassen

Unter Wadgassen ist sowohl die saarländische Gemeinde im Landkreis Saarlouis, rund 15 Kilometer westlich von Saarbrücken, als auch der Gemeindeteil Wadgassen selbst zu verstehen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
16.900 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66787
Vorwahl
06834
Adresse der Gemeinde
Lindenstr. 114, 66787 Wadgassen
Lindenstr. 114, 66787 Wadgassen 66787 Saarland DE
Website
Ortsteile
Ostbahnhof, Wendelstraße, Ostbahnhof, Wendelstraße
Adressen:
1. Gemeinde Wadgassen
An der Kirche 1
66787 Wadgassen

2. Ordnungsamt Wadgassen
An der Kirche 1
66787 Wadgassen

3. Bürgeramt Wadgassen
An der Kirche 1
66787 Wadgassen
Gemeinde Wadgassen – Öffnungszeiten
  • Montag: 10:00 - 12:00
  • Dienstag: 10:00 - 12:00
  • Mittwoch: 10:00 - 12:00
  • Donnerstag: 10:00 - 12:00
  • Freitag: 10:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.