Wald-Michelbach im Odenwald ist mit einer Fläche von über 74 km² die flächenmäßig größte Gemeinde im südhessischen Kreis Bergstraße, noch vor der Stadt Lampertheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
10.664 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69483
Vorwahl
06207
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach, Flockenbusch, Kuhklingen, Ober-Mengelbach, Schönbrunn, Seckenrain, Spechtbach, Stallenkandel, Straßburg, Unter-Mengelbach
Adressen:
1. Gemeinde Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
2. Ordnungsamt Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
3. Bürgeramt Wald-Michelbach
Hauptstraße 19
69545 Wald-Michelbach
Gemeinde Wald-Michelbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.