Sie gehört der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel an
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
2242 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56323
Vorwahl
02628
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Waldesch
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Waldesch
Hauptstraße 4
56322 Waldesch
2. Bürgeramt Waldesch
Hauptstraße 4
56322 Waldesch
3. Ordnungsamt Waldesch
Hauptstraße 4
56322 Waldesch
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 16:00
Dienstag: 08:30 - 16:00
Mittwoch: 08:30 - 16:00
Donnerstag: 08:30 - 16:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung