Sie ist Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie zusätzlich angehört. Gemessen an der Einwohnerzahl ist sie die drittgrößte Ortsgemeinde des Landkreises Südwestpfalz und die zweitgrößte, die kein Stadtrecht besitzt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
4629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67714
Vorwahl
06333
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmWallerbhl, AmWallerbühl, JugenddorfSickingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
2. Ordnungsamt Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
3. Bauamt Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.