Waldfischbach-Burgalben ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz, die 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Waldfischbach und Burgalben entstand. Gemessen an der Einwohnerzahl ist sie die drittgrößte Ortsgemeinde des Landkreises Südwestpfalz und die zweitgrößte, die kein Stadtrecht besitzt
Bundesland
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
4629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67714
Vorwahl
06333
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
AmWallerbhl, AmWallerbühl, JugenddorfSickingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
2. Ordnungsamt Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
3. Bauamt Waldfischbach-Burgalben
Hauptstraße 18
66916 Waldfischbach-Burgalben
Gemeinde Waldfischbach-Burgalben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.