Waldrach (moselfränkisch: Waldrisch) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
2052 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54320
Vorwahl
06500
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Schleifmhle, Schleifmühle
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Ruwer
Hauptstraße 28
54316 Schengen
2. Gemeinde Waldrach
Hauptstraße 1
54320 Waldrach
3. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Gemeinde Waldrach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.