Mertesdorf (moselfränkisch: Meertesdaerf) ist ein Weinort im Ruwertal bei Trier und ein anerkannter Erholungsort
Bundesland
Landkreis
Trier-Saarburg
Einwohner
1716 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54318
Vorwahl
0651
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichshof, Friedrichshof
Adressen:
1. Gemeinde Mertesdorf
Hauptstraße 1
54318 Mertesdorf
2. Ordnungsamt Trier
Am Augustinerhof 2
54290 Trier
3. Bürgeramt Trier-Saarburg
Bahnhofstraße 16
54439 Saarburg
Gemeinde Mertesdorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.