Wallenhorst ist eine selbständige Gemeinde im Landkreis Osnabrück.
Aufgrund der Gebietsreform im Jahr 1972 wurde durch den Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Rulle und Lechtingen die heutige Gemeinde gebildet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
22.867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49134
Vorwahl
05407
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wallenhorst
Kaiserstraße 1
49134 Wallenhorst
2. Bürgeramt Wallenhorst
Hauptstraße 20
49134 Wallenhorst
3. Ordnungsamt Wallenhorst
Bahnhofstraße 5
49134 Wallenhorst
Gemeinde Wallenhorst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.