Wallenhorst ist eine selbständige Gemeinde im Landkreis Osnabrück.
Aufgrund der Gebietsreform im Jahr 1972 wurde durch den Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Rulle und Lechtingen die heutige Gemeinde gebildet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
22.867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49134
Vorwahl
05407
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wallenhorst
Kaiserstraße 1
49134 Wallenhorst
2. Bürgeramt Wallenhorst
Hauptstraße 20
49134 Wallenhorst
3. Ordnungsamt Wallenhorst
Bahnhofstraße 5
49134 Wallenhorst
Gemeinde Wallenhorst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.