Wallenhorst ist eine selbständige Gemeinde im Landkreis Osnabrück.
Aufgrund der Gebietsreform im Jahr 1972 wurde durch den Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Wallenhorst, Hollage, Rulle und Lechtingen die heutige Gemeinde gebildet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
22.867 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49134
Vorwahl
05407
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wallenhorst
Kaiserstraße 1
49134 Wallenhorst
2. Bürgeramt Wallenhorst
Hauptstraße 20
49134 Wallenhorst
3. Ordnungsamt Wallenhorst
Bahnhofstraße 5
49134 Wallenhorst
Gemeinde Wallenhorst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 12:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.