Wanzleben-Börde ist eine Stadt im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Börde                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
13.821 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
39164                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
039204, 039209, 039293, 039407                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Wanzleben-Börde, Markt 1, 39164 Wanzleben-Börde  
2. Einwohnermeldeamt Wanzleben-Börde, Markt 1, 39164 Wanzleben-Börde  
3. Ordnungsamt Wanzleben-Börde, Markt 1, 39164 Wanzleben-Börde  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wanzleben-Börde – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
    14:00 - 17:00
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
 - Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
 - Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
 - Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
 
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
 - Erarbeitung des Änderungsentwurfs
 - Öffentlichkeitsbeteiligung
 - Abwägung der Stellungnahmen
 - Satzungsbeschluss
 - Bekanntmachung
 
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                             
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
 - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
 - Beratung in den zuständigen Ausschüssen
 - Beschlussfassung durch den Gemeinderat
 
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.