Sie gehört der Verbandsgemeinde Leiningerland an, innerhalb derer sie gemessen an der Einwohnerzahl die neuntgrößte Ortsgemeinde darstellt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1625 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67319
Vorwahl
06356
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Autobahnmeisterei, Autobahnraststätte, Autobahntankstelle, Görlesgrund, Hammermhle, Hetschmhle, Keckenhtte, Schmelz, Tränenberg, Waldesruh, Autobahnmeisterei, Autobahnraststätte, Autobahntankstelle, Görlesgrund, Hammermühle, Hetschmühle, Keckenhütte, Schmelz, Tränenberg, Waldesruh
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wattenheim
Hauptstraße 1
67229 Wattenheim
2. Ordnungsamt Wattenheim
Hauptstraße 1
67229 Wattenheim
3. Finanzamt Worms
Luth. Straße 9
67547 Worms
Gemeinde Wattenheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Freitag:
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- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.