Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wehrheim

Wehrheim ist eine Gemeinde im hessischen Hochtaunuskreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hochtaunuskreis
Einwohner
9308 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61273
Vorwahl
06081
Adresse der Gemeinde
Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim
Dorfborngasse 1, 61273 Wehrheim 61273 Hessen DE
Website
Ortsteile
Brckenmhle, Klostermhle, KlosterThron, Lochmhle, Pfarrmhle, Brückenmühle, Klostermühle, KlosterThron, KlosterThronerMühle, Lochmühle, Pfarrmühle
Adressen:
1. Gemeinde Wehrheim, Hauptstraße 1, 61273 Wehrheim
2. Bürgeramt Wehrheim, Hauptstraße 1, 61273 Wehrheim
3. Ordnungsamt Wehrheim, Hauptstraße 1, 61273 Wehrheim
Gemeinde Wehrheim – Öffnungszeiten
  • Montag: 07:30 - 15:30
  • Dienstag: 07:30 - 15:30
  • Mittwoch: 07:30 - 15:30
  • Donnerstag: 07:30 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.