Weilerbach ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4818 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67685
Vorwahl
06374
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichwieserhof, OberePfeifermhle, Pfeifermhle, Samuelshof, Schellenbergerhof, Weilerbach, Eichwieserhof, OberePfeifermühle, Pfeifermühle, Samuelshof, Schellenbergerhof, UnterePfeifermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weilerbach, Hauptstraße 3, 67685 Weilerbach
2. Ordnungsamt Landkreis Kaiserslautern, Martin-Luther-Straße 14, 67655 Kaiserslautern
3. Einwohnermeldeamt Weilerbach, Hauptstraße 3, 67685 Weilerbach
Gemeinde Weilerbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.