Weilerbach ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Kaiserslautern
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4818 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67685
Vorwahl
06374
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eichwieserhof, OberePfeifermhle, Pfeifermhle, Samuelshof, Schellenbergerhof, Weilerbach, Eichwieserhof, OberePfeifermühle, Pfeifermühle, Samuelshof, Schellenbergerhof, UnterePfeifermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weilerbach, Hauptstraße 3, 67685 Weilerbach
2. Ordnungsamt Landkreis Kaiserslautern, Martin-Luther-Straße 14, 67655 Kaiserslautern
3. Einwohnermeldeamt Weilerbach, Hauptstraße 3, 67685 Weilerbach
Gemeinde Weilerbach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.