Sie bildet den westlichen Teil der mittelalterlichen friesischen Landesgemeinde Overledingerland und wird im Westen und Norden von Flüssen begrenzt: Im Westen von der Ems mit einer Uferlänge von knapp 18 Kilometern, im Norden von der Leda
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
21.539 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26810
Vorwahlen
04955, 04961, 04951
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
Gemeinde Westoverledingen
Hauptstraße 52
26810 Westoverledingen
Bürgeramt Westoverledingen
Hauptstraße 52
26810 Westoverledingen
Ordnungsamt Westoverledingen
Hauptstraße 52
26810 Westoverledingen
Gemeinde Westoverledingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.