Wettin-Löbejün ist eine Stadt im Saalekreis im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
9794 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06193
Vorwahlen
0345 (Brachwitz), 034603 (Domnitz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz), 034607 (Döblitz, Gimritz, Wettin), 034691 (Rothenburg), 034600 (Kösseln)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wettin-Löbejün
Am Markt 1
06198 Wettin-Löbejün
2. Bürgeramt Wettin-Löbejün
Am Markt 1
06198 Wettin-Löbejün
3. Ordnungsamt Stadt Wettin-Löbejün
Am Markt 1
06198 Wettin-Löbejün
Gemeinde Wettin-Löbejün – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.