Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wettin-Löbejün

Wettin-Löbejün ist eine Stadt im Saalekreis im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Saalekreis
Einwohner
9794 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06193
Vorwahlen
0345 (Brachwitz), 034603 (Domnitz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz), 034607 (Döblitz, Gimritz, Wettin), 034691 (Rothenburg), 034600 (Kösseln)
Adresse der Stadtverwaltung
Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün
Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün 06193 Sachsen-Anhalt DE
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Wettin-Löbejün
Am Markt 1
06198 Wettin-Löbejün

2. Bürgeramt Wettin-Löbejün
Am Markt 1
06198 Wettin-Löbejün

3. Ordnungsamt Stadt Wettin-Löbejün
Am Markt 1
06198 Wettin-Löbejün
Gemeinde Wettin-Löbejün – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.