Sie übernimmt Aufgaben des Landkreises und gleicht in vielen Bereichen einer kreisfreien Stadt. Wetzlar ist die Kreisstadt des Lahn-Dill-Kreises und – wie sechs weitere größere Mittelstädte im Land Hessen – eine Stadt mit Sonderstatus
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
52.969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35576–35586
Vorwahlen
06441, 0641, 06446
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein, Büblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein
Adressen:
1. Stadt Wetzlar, Marktplatz 1, 35578 Wetzlar
2. Agentur für Arbeit Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 2, 35578 Wetzlar
3. Finanzamt Wetzlar, Goethestraße 4, 35578 Wetzlar
Gemeinde Wetzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.