Wetzlar ist die Kreisstadt des Lahn-Dill-Kreises und – wie sechs weitere größere Mittelstädte im Land Hessen – eine Stadt mit Sonderstatus. Sie übernimmt Aufgaben des Landkreises und gleicht in vielen Bereichen einer kreisfreien Stadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
52.969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35576–35586
Vorwahlen
06441, 0641, 06446
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein, Büblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein
Adressen:
1. Stadt Wetzlar, Marktplatz 1, 35578 Wetzlar
2. Agentur für Arbeit Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 2, 35578 Wetzlar
3. Finanzamt Wetzlar, Goethestraße 4, 35578 Wetzlar
Gemeinde Wetzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.