Wetzlar ist die Kreisstadt des Lahn-Dill-Kreises und – wie sechs weitere größere Mittelstädte im Land Hessen – eine Stadt mit Sonderstatus. Wetzlar ist eine Stadt in Mittelhessen und ehemalige Reichsstadt sowie der letzte Sitz des Reichskammergerichtes
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
52.969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35576–35586
Vorwahlen
06441, 0641, 06446
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein, Büblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein
Adressen:
1. Stadt Wetzlar, Marktplatz 1, 35578 Wetzlar
2. Agentur für Arbeit Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 2, 35578 Wetzlar
3. Finanzamt Wetzlar, Goethestraße 4, 35578 Wetzlar
Gemeinde Wetzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.