Wetzlar ist eine Stadt in Mittelhessen und ehemalige Reichsstadt sowie der letzte Sitz des Reichskammergerichtes. Wetzlar ist die Kreisstadt des Lahn-Dill-Kreises und – wie sechs weitere größere Mittelstädte im Land Hessen – eine Stadt mit Sonderstatus
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
52.969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35576–35586
Vorwahlen
06441, 0641, 06446
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein, Büblingshausen, Dalheim, Eisenhardt, EiserneHand, Finsterloh, Franzenburg, Kirschenwäldchen, Magdalenenhausen, Niedergirmes, Stoppelberg, Taubenstein
Adressen:
1. Stadt Wetzlar, Marktplatz 1, 35578 Wetzlar
2. Agentur für Arbeit Wetzlar, Karl-Kellner-Ring 2, 35578 Wetzlar
3. Finanzamt Wetzlar, Goethestraße 4, 35578 Wetzlar
Gemeinde Wetzlar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 16:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.