Das Haufendorf liegt in einer Unterbrechung der Seitenmoräne der Wertach nördlich der Bahnlinie Buchloe – Memmingen und der Autobahn A 96 München – Lindau
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1466 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86879
Vorwahl
08241
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Wiedergeltingen
Hauptstraße 20
87787 Wiedergeltingen
2. Landratsamt Unterallgäu
Bahnhofstraße 1
87719 Mindelheim
3. Bürgerbüro Wiedergeltingen
Kirchstraße 1
87787 Wiedergeltingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:30
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 08:00 - 11:30
Donnerstag: Geschlossen
Freitag: 08:00 - 11:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.