Das Haufendorf liegt in einer Unterbrechung der Seitenmoräne der Wertach nördlich der Bahnlinie Buchloe – Memmingen und der Autobahn A 96 München – Lindau
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Unterallgäu
Einwohner
1466 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86879
Vorwahl
08241
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Wiedergeltingen
Hauptstraße 20
87787 Wiedergeltingen
2. Landratsamt Unterallgäu
Bahnhofstraße 1
87719 Mindelheim
3. Bürgerbüro Wiedergeltingen
Kirchstraße 1
87787 Wiedergeltingen
Gemeinde Wiedergeltingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 11:30
- Dienstag: Geschlossen
- Mittwoch: 08:00 - 11:30
- Donnerstag: Geschlossen
- Freitag: 08:00 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung