Wietzen ist eine Gemeinde im Landkreis Nienburg/Weser, Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
2095 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31613
Vorwahl
05022
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bötenberg, Bredenbeck, Buchholz, Dolldorf, Langeln, Lerchenfeld, Möhlenhalenbeck, Mtzengrund, Schwarzeheide, Bötenberg, Bredenbeck, Buchholz, Dolldorf, Langeln, Lerchenfeld, Möhlenhalenbeck, Mützengrund, Schwarzeheide
Adressen:
1. Gemeinde Wietzen
Am Markt 1
27389 Wietzen
2. Landkreis Diepholz
Außenstelle Syke
Bremer Str. 14
28857 Syke
3. Polizeikommissariat Syke
Bremer Str. 11
28857 Syke
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.