Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wietzendorf

Wietzendorf ist eine Gemeinde und staatlich anerkannter Erholungsort in der Lüneburger Heide und gehört zum Landkreis Heidekreis im Land Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
4156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29649
Vorwahl
05196
Adresse der Gemeinde
Hauptstraße 12, 29649 Wietzendorf
Hauptstraße 12, 29649 Wietzendorf 29649 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrnerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lhrsbockel, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge, Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrünerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lührsbockel, MarbostelbeiWietzendorf, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge
Adressen:
1. Gemeinde Wietzendorf
Am Markt 1
29649 Wietzendorf

2. Landkreis Heidekreis
Am Markt 1
29640 Schneverdingen

3. Bürgeramt Wietzendorf
Hauptstraße 1
29649 Wietzendorf
Gemeinde Wietzendorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.