Wietzendorf ist eine Gemeinde und staatlich anerkannter Erholungsort in der Lüneburger Heide und gehört zum Landkreis Heidekreis im Land Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
4156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29649
Vorwahl
05196
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrnerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lhrsbockel, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge, Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrünerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lührsbockel, MarbostelbeiWietzendorf, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge
Adressen:
1. Gemeinde Wietzendorf
Am Markt 1
29649 Wietzendorf
2. Landkreis Heidekreis
Am Markt 1
29640 Schneverdingen
3. Bürgeramt Wietzendorf
Hauptstraße 1
29649 Wietzendorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.