Wietzendorf ist eine Gemeinde und staatlich anerkannter Erholungsort in der Lüneburger Heide und gehört zum Landkreis Heidekreis im Land Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Heidekreis
Einwohner
4156 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
29649
Vorwahl
05196
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrnerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lhrsbockel, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge, Auhaus, Bockel, Dehnernbockel, Flottwedel, GrünerJäger, Halmern, KleinAmerika, Langemannshof, Lehmberg, Lührsbockel, MarbostelbeiWietzendorf, Meinholz, Meyerhof, Moorkathe, Osterheide, Reddingen, Reiningen, Rodehorst, Suroide, Wroge
Adressen:
1. Gemeinde Wietzendorf
Am Markt 1
29649 Wietzendorf
2. Landkreis Heidekreis
Am Markt 1
29640 Schneverdingen
3. Bürgeramt Wietzendorf
Hauptstraße 1
29649 Wietzendorf
Gemeinde Wietzendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet