Wiltingen an der Saar ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Trier-Saarburg                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1390 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
54459                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06501                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Wiltingen  
   Hauptstraße 10  
   54459 Wiltingen  
2. Verbandsgemeinde Konz  
   Burgstraße 1  
   54329 Konz  
3. Landratsamt Trier-Saarburg  
   Schlossstraße 1  
   54290 Trier  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Wiltingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 
 
                                - Dienstag: 
 
                                - Mittwoch: 
 
                                - Donnerstag: 
 
                                - Freitag: 
 
                                - Samstag: 
 
                                - Sonntag: 
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
 - GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
 
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
 - Garagen und überdachte Stellplätze
 - Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
 
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
 
                             
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.