Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Windeck

Windeck ist eine Gemeinde im Osten des Rhein-Sieg-Kreises in Nordrhein-Westfalen. Die Kommune entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Herchen, Dattenfeld und Rosbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51570
Vorwahlen
0229202243 (Gerressen, Herchen, Leuscheid, Neuenhof, Rieferath, Ringenstellen, Röck­lingen, Rosbach, Stromberg, Werfen)02682 (Au (Sieg), Opperzau)02686 (Kocherscheid, Irsen)02295 (Altenherfen, Gut­manns­eichen, Lüttershausen, Roth) Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Gemeinde
Rathausstraße 12, 51570 Windeck
Rathausstraße 12, 51570 Windeck 51570 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Gemeinde Windeck, Rathausstraße 1, 51570 Windeck
2. Amtsgericht Siegen, Leimbachstraße 10, 57072 Siegen
3. Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis, Friedrich-Ebert-Platz 1, 53721 Siegburg
Gemeinde Windeck – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.