Die Kommune entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Herchen, Dattenfeld und Rosbach. Windeck ist eine Gemeinde im Osten des Rhein-Sieg-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51570
Vorwahlen
0229202243 (Gerressen, Herchen, Leuscheid, Neuenhof, Rieferath, Ringenstellen, Röcklingen, Rosbach, Stromberg, Werfen)02682 (Au (Sieg), Opperzau)02686 (Kocherscheid, Irsen)02295 (Altenherfen, Gutmannseichen, Lüttershausen, Roth) Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Windeck, Rathausstraße 1, 51570 Windeck
2. Amtsgericht Siegen, Leimbachstraße 10, 57072 Siegen
3. Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis, Friedrich-Ebert-Platz 1, 53721 Siegburg
Gemeinde Windeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.