Die Kommune entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Herchen, Dattenfeld und Rosbach. Hier leben rund 18.937 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2017) beiderseits der Sieg
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.864 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51570
Vorwahlen
0229202243 (Gerressen, Herchen, Leuscheid, Neuenhof, Rieferath, Ringenstellen, Röcklingen, Rosbach, Stromberg, Werfen)02682 (Au (Sieg), Opperzau)02686 (Kocherscheid, Irsen)02295 (Altenherfen, Gutmannseichen, Lüttershausen, Roth) Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Windeck, Rathausstraße 1, 51570 Windeck
2. Amtsgericht Siegen, Leimbachstraße 10, 57072 Siegen
3. Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis, Friedrich-Ebert-Platz 1, 53721 Siegburg
Gemeinde Windeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.