Hier leben rund 18.937 Einwohner (Stand: 31. Dezember 2017) beiderseits der Sieg. Die Kommune entstand 1969 durch Zusammenlegung der Gemeinden Herchen, Dattenfeld und Rosbach
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Rhein-Sieg-Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
18.864 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
51570                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
0229202243 (Gerressen, Herchen, Leuscheid, Neuenhof, Rieferath, Ringenstellen, Röcklingen, Rosbach, Stromberg, Werfen)02682 (Au (Sieg), Opperzau)02686 (Kocherscheid, Irsen)02295 (Altenherfen, Gutmannseichen, Lüttershausen, Roth) Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Windeck, Rathausstraße 1, 51570 Windeck  
2. Amtsgericht Siegen, Leimbachstraße 10, 57072 Siegen  
3. Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreis, Friedrich-Ebert-Platz 1, 53721 Siegburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Windeck – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
    14:00 - 15:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
 - GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
 
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                             
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
 - Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
 - Kein Bebauungsplan erforderlich
 - Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
 
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
 - Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
 - Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
 - Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
 
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.