Eitorf ist eine Gemeinde und ein Mittelzentrum des östlichen (rechtsrheinischen) Rhein-Sieg-Kreises im Süden Nordrhein-Westfalens.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
18.751 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53783
Vorwahl
02243
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bach, Balenbach, Baleroth, Bitze, Blumenhof, Bourauel, Bruch, BschbEitorf, BschbMerten, Dickersbach, Diedrichshof, Driesch, Forst, Halft, Halfterfähre, Halftermhle, Happach, Harmonie, Hatzfeld, Hausen, Hecke, Heckerhof, Hönscheid, Hohn, Hombach, Hove, Huckenbröl, Hppelröttchen, Irlenborn, Jägerotherhof, Josefshöhe, Juckenbach, Käsberg, Kehlenbach, Kelters, Keuenhof, Köttingen, Kreisfeld, Lascheid, Leye
Gemeinde Eitorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Eitorf gibt es zwei neue Baugebiete in Planung:
- Im Bereich „Josefshöhe“ hat der Bebauungsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung am 16.12.2024 Rechtskraft erlangt. Die Erschließung des Gebietes ist für 2026 geplant. Es werden Wartelisten geführt, auf die man sich eintragen lassen kann.
- Ein zweites Baugebiet soll im Bereich West III (Theodor-Fontane-Straße) entstehen. Hier haben die ersten Planungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes begonnen, mit voraussichtlicher Rechtskraft erst in 2026. Noch werden keine Wartelisten geführt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.