Windorf ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94575
Vorwahlen
08541, 08544, 08546
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anger, Babing, Berg, Doblmhle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof, Anger, Babing, Berg, Doblmühle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof
Adressen:
1. Gemeinde Windorf
Hauptstraße 1
94160 Windorf
2. Landratsamt Passau
Schanzlstraße 29
94032 Passau
3. Bayerisches Landesamt für Umwelt
Widenmayerstraße 14
81739 München
Gemeinde Windorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.