Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Windorf

Windorf ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94575
Vorwahlen
08541, 08544, 08546
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anger, Babing, Berg, Doblmhle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof, Anger, Babing, Berg, Doblmühle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof
Adressen:
1. Gemeinde Windorf
Hauptstraße 1
94160 Windorf

2. Landratsamt Passau
Schanzlstraße 29
94032 Passau

3. Bayerisches Landesamt für Umwelt
Widenmayerstraße 14
81739 München
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.