Windorf ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Passau und staatlich anerkannter Erholungsort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4939 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94575
Vorwahlen
08541, 08544, 08546
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Anger, Babing, Berg, Doblmhle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof, Anger, Babing, Berg, Doblmühle, Eglsee, Fisching, Gerading, Haberg, Oberhart, Oberreit, Ried, Ruhstorf, Schönhart, Stelza, Wilhelmhof
Adressen:
1. Gemeinde Windorf
Hauptstraße 1
94160 Windorf
2. Landratsamt Passau
Schanzlstraße 29
94032 Passau
3. Bayerisches Landesamt für Umwelt
Widenmayerstraße 14
81739 München
Gemeinde Windorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.